Satzung

Stand 02.03.2006

Satzung des Vereins für Bürgerbegegnung im Amt Neuhaus e.V. 

§ 1  Name und Sitz 
Der Verein führt den Namen „ Verein für Bürgerbegegnung im Amt Neuhaus e.V.“ und hat 
seinen Sitz in Neuhaus/Elbe, er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Lüneburg 
eingetragen. 

§ 2  Zweck und Ziele des Vereins 
Der Verein ist ein Kultur und Heimatverein. 
Der Verein für Bürgerbegegnung im Amt Neuhaus e.V. ist unabhängig und überparteilich. Er 
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes 
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Zweck und Ziel des Vereins ist die 
Förderung von Kultur und Heimatverbundenheit im Amt Neuhaus; er ist selbstlos tätig und 
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur 
für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine 
Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. 
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch 
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 
Der Verein wird in folgenden Bereichen besonders tätig und fördert diese selbstlos: 
- Pflege der Heimatkultur und Heimatgeschichte durch Betreuung des Heimatmuseums, 
Ausstellungen, heimatgeschichtliche Vorträge und Veranstaltungen , Beiträge zur 
Heimatchronik; 
- Kulturarbeit in Form von Konzert- und Vortragsveranstaltungen sowie Förderung 
kultureller Begegnungen verschiedener Interessengruppen der Mitglieder 
- Unterstützung der Kinder – und Jugendarbeit. 

§ 3 Mitgliedschaft 
Mitglied kann jeder interessierte Bürger des Amtes Neuhaus und des Landkreises Lüneburg 
werden, insbesondere auch Personen, die nicht mehr im Amt Neuhaus wohnen, aber sich ihrer 
Heimat eng verbunden fühlen. Die Mitgliedschaft von juristischen Personen (Vereinen und 
Körperschaften) ist möglich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach freiem 
Ermessen; es muss ihm dafür eine schriftliche Erklärung vorliegen (Aufnahmeantrag). 

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder 
Jedes Mitglied hat das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und auf der 
Grundlage der Satzung im Verein mitzuarbeiten. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Satzung 
einzuhalten, das schließt die Entrichtung eines Beitrages ein. Der Beitrag wird per Lastschrift 
einmal jährlich erhoben. 

§ 5 Organe des Vereins 
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Der Vorstand besteht 
aus fünf Mitgliedern: dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister und 
seinem Stellvertreter sowie dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich durch zwei 
Mitglieder des Vorstandes vertreten: den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und ein 
weiteres Vorstandsmitglied. 

§ 6 Finanzen 
Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Zuschüssen und Spenden. Die Höhe der 
Vereinsbeiträge wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit 
festgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 

§ 7 Mitgliederversammlung 
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Versammlungen werden 
vom Vorstand einberufen. Jedes Mitglied hat eine Stimme; eine Vertretung bei der 
Stimmrechtsausübung ist nicht zulässig. 
Die Bekanntgabe über Ort, Zeit und Tagesordnung erfolgt spätestens zwei Wochen vorher 
durch eine schriftliche Einladung unter Beifügung der Tagesordnung. Die 
Mitgliederversammlung entscheidet über: 
- die Rechenschaftslegung mit Entlastung des Vorstandes 
- Satzungsänderung 
- Beitragshöhe 
- Entschädigungszahlungen 
- den Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein 
- die Auflösung des Vereins. 
Sie wählt den Vorsitzenden und die vier weiteren Vorstandsmitglieder. 
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder 
anwesend ist. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so beruft der Vorstand 
innerhalb der nächsten vier Wochen eine weitere Mitgliederversammlung ein, diese ist 
unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. 
Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist 
zulässig. Die Wahl kann auf Antrag in geheimer Form erfolgen. 
Die Mitgliederversammlung wählt einen Kassenprüfer ebenfalls für die Dauer von drei 
Jahren. 

§ 8 Beschlüsse der Mitgliederversammlung 
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung erfordert eine einfache Stimmenmehrheit, für 
eine Satzungsänderung oder die Auflösung des Vereins ist die Zweidrittelmehrheit der 
anwesenden Mitglieder erforderlich. Über Beschlüsse wird ein Protokoll geführt, das vom 
Schriftführer zu unterzeichnen ist. 

§ 9 Beschlussfassung des Vorstandes 
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Für 
Beschlüsse ist die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder erforderlich. 
Es ist über den Verlauf der Sitzung und die Beschlüsse ein Protokoll zu führen, das vom 
Schriftführer und dem Leiter der Sitzung zu unterschreiben ist. 

§ 10 Entschädigungen 
Der Vorstand und die Obleute für bestimmte Bereiche üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus; 
bei größeren Aufwendungen kann ihnen eine Entschädigung gezahlt werden. 
Der Vorstand kann für bestimmte Aufgaben, die den Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit 
überschreiten, die Trägerschaft übernehmen und Arbeitsverträge abschließen. 

§ 11 Erlöschen der Mitgliedschaft 
Die Mitgliedschaft erlischt: 
- mit dem Ableben eines Mitgliedes 
- durch eine schriftliche Austrittserklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes, 
sie kann nur mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres 
erfolgen; 
- durch Ausschluss durch die Mitgliederversammlung bei groben Verstößen gegen 
Satzung, Sinn und Zweck des Vereins. 

§ 12 Auflösung, Aufhebung des Vereins 
Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes 
fällt das Vermögen des Vereins nach der Regelung aller Verbindlichkeiten an die Gemeinde 
Amt Neuhaus, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden 
hat. 

Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 02.03.2006. 
zu diesem Zeitpunkt vertreten durch Waltraud Hoffmann (Vorsitzende) Annegret Panz (stellv. Vorsitzende)

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